Kanzlei Mensching

Vergütung

Sie hat meist nicht unerheblichen Einfluss auf die Abwägung der Risiken bei der Durchsetzung eines Anspruchs.

Ich rechne sowohl in zivil- wie auch strafrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wobei ich Ihnen die Einzelheiten in Bezug auf Ihre Rechtsangelegenheit selbstverständlich gern erläutere.

In strafrechtlichen Angelegenheiten oder bei dauerhafter Beratung kann auch der Abschluss einer Honorarvereinbarung für beide Parteien sinnvoll sein.

Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, übernehme ich auf Wunsch gern die Korrespondenz mit dieser, kümmere mich also auch um die Deckungsschutzzusage.

Gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder auf Beratungshilfe bei einer gewünschten Erstberatung.